|
Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag, alternative Schreibweise Darlehn und Darlehnsvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den dem Darlehnsnehmer Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden. Der Dahrlensnehmer ist bei Fälligkeit des Darlehens verpflichtet dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld bzw. gleiche Waren zurückzugewähren. Dem Darlehnsnehmer wird die Darlehnsvaluta übereignet oder abgetreten, so dass er mit den Gegenständen nach Belieben verfahren kann. Häufig ist ein Darlehen entgeltlich, so dass der Darlehnsnehmer nebst Rückgewähr der Darlehensvaluta einen Zins zu zahlen hat. |
Darlehen
Darlehen für Investmentfonds, Links zu Fondsgesellschaften, die 450 besten Fonds sortiert nach Anlagegebieten Micropal Bewertung und Rendite
http://www.effektenlombard.de/Darlehen/darlehen.html
Darlehen
Das Darlehen ist ein langfristiger Realkredit , der durch eine im Grundbuch ... Maximale Darlehenshöhe liegt bei 80 % des angemessenen Verkehrswertes. ...
http://cms.vkb.de/web/html/pk/versicherungen/wohnen/baufinanzierung/detail
Darlehen
Rechtsanwaltskanzlei Kotz hier finden Sie Hinweise aus den Bereichen Gesetze, Verordnungen, Arbeitsrecht, Familienrecht, Reiserecht, Strafrecht, Mietrecht, ...
http://www.ra-kotz.de/ausserordentlichedarlehenskuendigung.htm
Darlehen
Darlehensanträge sind grundsätzlich über ein Kreditinstitut eigener Wahl an die ... Das bedeutet, dass die Darlehen nicht direkt bei den Mittel vergebenden ...
http://www.job-net-online.de/leitfaed/lfselbst/darlehen.htm
Tilgungsdarlehen - Wikipedia
Tilgungsdarlehen. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie. Wechseln zu: ... wird mit dem Darlehensnehmer über eine feste Laufzeit eine gleichbleibende ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Tilgungsdarlehen