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Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag, alternative Schreibweise Darlehn und Darlehnsvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den dem Darlehnsnehmer Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden. Der Dahrlensnehmer ist bei Fälligkeit des Darlehens verpflichtet dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld bzw. gleiche Waren zurückzugewähren. Dem Darlehnsnehmer wird die Darlehnsvaluta übereignet oder abgetreten, so dass er mit den Gegenständen nach Belieben verfahren kann. Häufig ist ein Darlehen entgeltlich, so dass der Darlehnsnehmer nebst Rückgewähr der Darlehensvaluta einen Zins zu zahlen hat. |
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Lycos iQ | Thema | Darlehensvertrag
... möchte mit meinem Bruder einen Darlehensvertrag über eine größere Summe ... Auf Grund eines mir nicht bekannten Darlehensvertrages im jahre 1993 nach § 15 a ...
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